Aufgaben

„Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr“ – Das ist der Leitspruch der bayerischen Feuerwehren. Nach diesem Grundsatz helfen wir, Menschen und Sachwerte vor Schäden zu schützen. Dabei ist die Feuerwehr eine kommunale Einrichtung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Man kann vier Hauptbereiche unterscheiden:

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Retten

Unter Rettungen verstehen wir alle Befreiungen von lebenden Menschen oder Tieren aus Zwangslagen, die lebensbedrohlich sein können. Das kann natürlich bei Bränden der Fall sein, wenn Menschen oder Tiere durch Flammen und Rauch unmittelbar gefährdet sind. Aber auch die Befreiung von verschütteten, abgestürzten, eingeklemmten oder auf sonstige Weise festsitzenden Personen oder Tieren nach Verkehrs-, Arbeits-, oder Freizeitunfällen oder technischen Störungen gehören zu unseren Aufgaben. Bei unseren Einsätzen gilt der Grundsatz: „Rettung vor allen anderen Aufgaben!“ Zunächst versuchen wir – sofern es die Gefahrenlage zulässt – Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen. Erst danach kommen alle anderen Tätigkeiten, wie das Löschen von Bränden, oder das Abstreuen von auslaufenden Flüssigkeiten, usw.

Löschen

Die einstige Uraufgabe der „Feuer-Wehr“, der Löscheinsatz, ist längst in den Hintergrund gerückt. Heute machen Brände meist nicht einmal ein Drittel aller Einsätze aus. Trotzdem nimmt die Brandbekämpfung einen wesentlichen Stellenwert in der Ausbildung der Feuerwehrleute ein. Denn mit einfachem „Wasser spritzen“ ist es in Zeiten moderner Löschtechnik eben nicht getan. Giftige Rauchgasbildung, Minimierung des Löschwasserverbrauchs, Vermeidung von Rauch- und Einsatzschäden, gefährliche Flammendurchzündungen – einige Beispiele, um die sich Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung Gedanken machen müssen. Großbrände kommen glücklicherweise nur noch recht selten vor. Die meisten Feuer, zu denen wir ausrücken, können mit einem Rohr oder sogar noch kleinerem Gerät gelöscht werden.

Bergen

Zeitungen oder Nachrichten berichten gerne mal davon, dass ein Mensch oder Tier durch die Feuerwehr „geborgen“ werden musste. Die wenigsten Journalisten wissen dabei, dass die deutschen Feuerwehren die Begriffe „Bergen“ und „Retten“ unterscheiden. Für die Feuerwehr bedeutet der Begriff „Bergen“: Ein toter Mensch, ein totes Tier oder ein nicht lebender Gegenstand wird aus einer Zwangslage befreit. Lebende Menschen oder Tiere werden „gerettet“. Zu Bergungseinsätzen gehören zum Beispiel: die Befreiung von getöteten Personen/Tieren nach Unfällen, Bränden oder sonstigen Unglücken aus Unfallwracks, aus Gebäuden (Trümmern), aus Gewässern usw. Auch zum Beispiel das Umladen von Gefahrgut nach einem Unfall (wenn unmittelbare Gefahr besteht), oder das Fischen eines Fahrzeugs aus einem Gewässer, gehören zu unseren Bergungseinsätzen.

Schützen

Nicht erst nach einem Unglück wird die Feuerwehr aktiv, schon vorher wird versucht, Risiken zu minimieren und Gefahren auszuschließen. So gehören regelmäßige Brandsicherheitsdienste zu unserem Aufgabenfeld. Diese werden zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen durchgeführt. Je nach Größe sind zwei oder mehr Kräfte damit beschäftigt, zu kontrollieren, ob Fluchttüren und Rettungszufahrten frei gehalten werden und auch die sonstigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Bricht – zum Beispiel durch ein Showfeuerwerk – ein Brand aus, können diese Kräfte durch einen sofortigen Löscheinsatz bereits effektiv eingreifen. Auch die Aufklärung von Bürgern über Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen wird bei uns groß geschrieben. Die Sicherheitstipps auf unserer Website sind ein kleiner Teil davon. Ebenso gehören Umweltschutzeinsätze (zum Beispiel „Öl auf Gewässer“) zu unseren Aufgaben.